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Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit den Ortschaften
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Information der Meldebehörde


Stadt Oranienbaum-Wörlitz

Meldebehörde

Franzstr. 1

06785 Oranienbaum-Wörlitz

Bekanntmachung

Die Meldebehörde ist nach einer Anmeldung einer Person verpflichtet, bestimmte Datenempfänger automatisiert von den Veränderungen im Melderegister zu unterrichten. Sie haben jedoch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.

z. B.:

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG

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Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG

-

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen gemäß § 50 Abs. 1 BMG

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Eine Übermittlungssperre, die schon beantragt und seitdem nicht widerrufen wurde, ist noch gültig.

Personen, die mit einer oder sämtlich der vorgenannten Auskünfte nicht einverstanden sind, können dies bis zum 15.01.2025 der Meldebehörde der Stadt Oranienbaum-Wörlitz in 06785 Oranienbaum-Wörlitz, Franzstr. 1 schriftlich oder zur Niederschrift mitteilen.

Oranienbaum-Wörlitz, 21.10.2024

Meldebehörde