Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 werden am
06.11.2025 der Abschnitt des Fließgrabens zwischen dem Wachsdorfer Wehr bis zur Mündung
Treffpunkt: 9:00 Uhr, Schöpfwerk Boos
sowie am
11.11.2025 der Abschnitt des Kapengrabens zwischen der Straßenbrücke L 133 bis zur Mündung
Treffpunkt: 9:00 Uhr, Straßenbrücke L 133
geschaut.
Die Schaukommission hat für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässerabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW)
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Lutherstadt Wittenberg