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Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit den Ortschaften
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Widmung von Verkehrsanlagen

Vollzug des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner Sitzung am 07. Oktober 2025 den Beschluss gefasst, die nachfolgenden Verkehrsanlagen als Straßenbaulastträger gemäß § 42 StrG LSA in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen:

1.

Gemarkung Oranienbaum, Flur 3, Flurstück 766 (Eisenbahnstraße) zwischen den Flurstücken 826 und 827 sowie eine 10 m breite Teilfläche des Flurstücks 828 (Verbindung zwischen Eisenbahnstraße und Heidestraße

2.

Gemarkung Vockerode, Flur 2, Flurstücke 734 und 735 (Hasenwinkel) sowie Flurstück 742 (Rebhuhnweg)

Durch diese Widmung erhalten die genannten Verkehrsanlagen rechtsförmlich die Eigenschaft einer öffentlichen Straße i.S. des § 2 StrG LSA.

Der Gebrauch der Straßen ist nach § 14 StrG LSA jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).

Die Verkehrsanlage ist entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung Gemeindestraße, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dient (§ 3 Abs. 3 Nr. 3 StrG LSA).

Der Träger der Straßenbaulast ist nach § 9 StrG LSA die Stadt Oranienbaum-Wörlitz.

Diese Verfügung liegt in der Zeit vom 06. November 2025 bis einschließlich 05. Dezember 2025 bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Franzstraße 1, Zimmer 16, während den Sprechzeiten, zu jedermann Einsicht, aus. Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz einsehbar.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Widmung als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz einzureichen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs bleibt die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist (ein Monat) bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingegangen ist.

Oranienbaum-Wörlitz,

Maik Strömer, Bürgermeister