Die Meldebehörde ist nach einer Anmeldung einer Person verpflichtet, bestimmte Datenempfänger automatisiert von den Veränderungen im Melderegister zu unterrichten.
Sie haben jedoch nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen.
| Z.B: | - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen gemäß § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 2 BMG |
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| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 BMG iVm § 50 Abs. 3 BMG |
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| - | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen gemäß § 50 Abs. 1 BMG |
Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Bürger die eine Übermittlungssperre schon beantragt haben und nicht widerrufen ist noch gültig.
Personen, die mit einer oder sämtlich der vorgenannten Auskünfte nicht einverstanden sind, können die bis zum 15.01.2024 der Meldebehörde der Stadt Oranienbaum-Wörlitz in 06785 Oranienbaum-Wörlitz, Franzstr. 1 schriftlich oder zur Niederschrift mitteilen.
Oranienbaum-Wörlitz 08.11.2023