Für die Ortschaft Gohrau ist die ehrenamtliche Stelle der/des
für die Wahlperiode ab dem 1. Juli 2024 zu besetzen. Der Ortsvorsteher ist Ehrenbeamter auf Zeit und die Amtszeit endet mit der Wahlperiode des Stadtrates.
Die Wahl des Ortsvorstehers findet am Sonntag, den 9. Juni 2024, eine eventuelle Stichwahl am Sonntag, den 23. Juni 2024, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.
Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Gohrau. Wählbar zum Ortsvorsteher sind Bürger der Ortschaft Gohrau.
Bewerber dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Der Ortsvorsteher vertritt die Interessen der Ortschaft und wirkt auf die gedeihliche Entwicklung innerhalb der Gemeinde hin. Er nimmt die nach § 84 Absatz 1 und 2 KVG LSA dem Ortschaftsrat obliegenden Aufgaben wahr. Die Vorschriften über das Vorschlags- und Anhörungsrecht des Ortschaftsrates gelten entsprechend.
Bewerber können durch Parteien oder Wählergruppen unterstützt werden, wenn für sie eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Schriftliche Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen können eingereicht werden bis Dienstag, den 2. April 2024 um 18:00 Uhr an die
Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Gemeindewahlleiter
Franzstraße 1
06785 Oranienbaum-Wörlitz