Die Grundsteuer 2026 wird gemäß § 28 Grundsteuergesetz zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Demnach wird die erste Rate zum 15.02.2026 fällig.
Durch die Versendung von Mehrjahresbescheiden, werden die Grundsteuerbescheide nur bei Veränderungen neu versandt.
Eine bequeme Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren:
Mit einem SEPA-Mandat wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Falls Sie der Stadtkasse bereits ein Mandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: