Bekanntmachung des Auslegungs- und Beteiligungszeitraumes über den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung gem. § 7 Abs. 1 WPG (Wärmeplanungsgesetz)
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 WPG kann der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung vom 09.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026 auf den folgenden Internetseiten eingesehen werden:
Darüber hinaus wird der Entwurf im gleichen Zeitraum während der üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, Fachbereich Bauleitplanung, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2. OG:
| dienstags | von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
| mittwochs | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| donnerstags | von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
sowie nach telefonischer Absprache außerhalb der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.
Sie haben während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf der Planung über die o. g. Anschrift, über das o. g. Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseite, oder per E-Mail an bauamt@oranienbaum-woerlitz.de abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Kommunale Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Falls Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Oranienbaum-Wörlitz, den 20.01.2026
Im Original unterschrieben.