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Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit den Ortschaften
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz

Bekanntmachung des Auslegungs- und Beteiligungszeitraumes über den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung gem. § 7 Abs. 1 WPG (Wärmeplanungsgesetz)

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 7 Abs. 1 WPG kann der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung vom 09.02.2026 bis einschließlich 09.03.2026 auf den folgenden Internetseiten eingesehen werden:

  • Auf dem Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseite (Aktuelle Beteiligungen)
  • Auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter http://www.oranienbaum-woerlitz.de à Bürger & Verwaltung à Bauleitplanung à Öffentlichkeitsbeteiligung

Darüber hinaus wird der Entwurf im gleichen Zeitraum während der üblichen Sprechzeiten zur allgemeinen Information in der Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz, Fachbereich Bauleitplanung, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz im 2. OG:

dienstags

von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

mittwochs

von 09.00 - 12.00 Uhr

donnerstags

von 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache außerhalb der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Sie haben während der Auslegungsfrist die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie Anregungen und Stellungnahmen zum Entwurf der Planung über die o. g. Anschrift, über das o. g. Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Oranienbaum-Woerlitz/startseite, oder per E-Mail an bauamt@oranienbaum-woerlitz.de abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Kommunale Wärmeplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1e Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Falls Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Oranienbaum-Wörlitz, den 20.01.2026

Maik Strömer
Bürgermeister

Im Original unterschrieben.