An alle Besucher und Besucherinnen der kommunalen Friedhöfe,
der Friedhof ist neben der letzten Ruhestätte eines Verstorbenen auch ein Ort der Erinnerung für die Hinterbliebenen. Als Ausdruck ihrer Gefühle und zum Gedenken möchten sie ihren Liebsten Blumen oder Grabschmuck mitbringen. Um diesem Bedürfnis gerecht zu werden, können auch bei anonymen und halbanonymen Grabstätten auf den dafür vorgesehen Flächen Grabschmuck und Blumen abgelegt werden.
Doch in letzter Zeit wurde wieder vermehrt Grabschmuck auf den Namenstafeln der halbanonymen Urnengemeinschaftsanlage auf dem Friedhof in Oranienbaum abgelegt. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch auf dem Wörlitzer Friedhof. Dort wird Dekoration vor der Mauer und in den Nischen mit den Namenstafeln abgelegt.
Die Friedhofsverwaltung verweist daher ausdrücklich auf den § 16 Abs. 3 und 3a der Friedhofssatzung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz die Regelungen zum Ablegen von Grabschmuck beinhalten.
Für Wörlitz gilt demnach:
Auf den anderen Friedhöfen gilt:
Gleiches gilt für die anonymen Urnengrabstätten, besser bekannt als „grüne Wiese“. Dazu regelt der § 16 Abs. 2 der Friedhofssatzung, dass das Ablegen von Grabschmuck, Pflanzen, Pflanzenschalen und Blumen nur auf der dafür vorgesehenen Fläche erlaubt ist. Das Ablegen von Kerzen, Engel, Figuren o.ä. ist nicht erlaubt.
Die Gründe dafür, dass die Grünflächen frei bleiben sollen, sind zum einen die einfache Bewirtschaftung der Fläche durch unseren Kommunalservice. Denn bisher wurden die Gegenstände durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an die dafür vorgesehen Stelle umgesetzt. Zum anderen sorgt das Ablegen vor der Anlage für ein stimmigeres Gesamtbild.
Wir hoffen daher, dass die Rasenflächen und Mauernischen in Zukunft frei bleiben. Andernfalls werden die widerrechtlich abgelegten Gegenstände ersatzlos entsorgt.