Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) § 94 Abs. 7 werden am
| 17.04.2024 | der Abschnitt des Elbdeiches von Abzweig Rückdeich Seegrehna über Schöpfwerk bis Weißes Wallwachhaus; |
| 22.04.2024 | der Abschnitt des Elbdeiches von Weißes Wallwachhaus bis Berting; |
| 24.04.2024 | des Elbdeiches zwischen Berting bis Schöpfwerk Kapengraben und Ringdeich Klodde / A9 |
| 29.04.2024 | Sommerdeich Heinrichswalde (Fährhaus Wörlitz) |
geschaut. Beginn ist jeweils 9:00 Uhr.
Die Schaukommission hat gemäß § 95 WG LSA das Recht:
| - | Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren, |
| - | Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen, |
| - | eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. |
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässerabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung oder schriftlich an:
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| Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) |
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| Sachsen-Anhalt |
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| Flussbereich Wittenberg |
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| Sternstraße 59 |
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| 06886 Lutherstadt Wittenberg |