Abb. ohne Maßstab (© GeoBasis-DE/LVermGeo ST/Version 2.0)
Aufstellungsbeschluss zum Ergänzungsflächennutzungsplan für die Ortsteile Gohrau, Griesen, Horstdorf und Kakau
Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in seiner Sitzung am 07.10.2025 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Ergänzungsflächennutzungsplanes für die Ortsteile Gohrau, Griesen, Horstdorf und Kakau beschlossen (Beschluss Nr. BV/103/2025).
Ziel der Planung ist es, für die genannten Ortsteile eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei steht insbesondere die Sicherung der bestehenden Nutzungen sowie die Berücksichtigung von Denkmal-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzbelangen im Vordergrund. Eine maßgebliche Erweiterung von Bauflächen ist nicht beabsichtigt.
Der räumliche Geltungsbereich des Ergänzungsflächennutzungsplanes umfasst die gesamten Ortslagen der Ortsteile Gohrau, Griesen, Horstdorf und Kakau einschließlich der angrenzenden Bereiche entsprechend der in der Übersichtskarte rot dargestellten Abgrenzung.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
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Oranienbaum-Wörlitz, den 04.03.2026