Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, die Sicherheit und Sauberkeit unserer Stadt spielt als Wohlfühlfaktor eine wesentliche Rolle. Damit die Stadt Oranienbaum-Wörlitz für ihre Bürger eine lebenswerte Stadt ist und auch Besucher sich hier wohlfühlen, erbringt die Stadtverwaltung umfangreiche Leistungen. Für die Schaffung eines dauerhaften angenehmen und sicheren Wohn- und Geschäftsumfeldes ist jedoch die Unterstützung jedes einzelnen Bürgers und das Engagement der Grundstückseigentümer unerlässlich.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass gemäß § 1 der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Oranienbaum-Wörlitz (Straßenreinigungssatzung), die Reinigung einschließlich Winterdienst der öffentlichen Straßen und Wege ganz oder teilweise den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt wurde.
Bitte berücksichtigen Sie daher insbesondere folgende Punkte:
| • | Die Gehwege, die Fahrbahnen, das Straßenbegleitgrün, die Entwässerungsmulden und Gräben der öffentlichen Straßen sind nach einer Verschmutzung zu säubern. Starke Verschmutzungen, z. B. erhöhter Laubanfall, sind unverzüglich zu beseitigen. |
| • | Zur Reinigung gehören auch das Entfernen und Entsorgen von Unkraut. |
| • | Kehricht, Laub und sonstiger Unrat sind sofort nach Beendigung der Säuberung aufzunehmen und aus dem öffentlichen Straßenraum zu entfernen. |
| • | Soweit nicht besondere Umstände (plötzlich oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen vor Sonn- und Feiertagen zu reinigen, vgl. § 6 Abs. 1. |
| • | Die Straßenrinnen sind jederzeit freizuhalten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass eventuell am Bordstein vorhandene Auffahrhilfen den Abfluss von Regenwasser nicht behindern. |
Die vollständige Straßenreinigungssatzung ist im Internet unter www.oranienbaum-woerlitz.de -> Bürger & Verwaltung -> Ortsrecht nachzulesen.