Aus gegebenem Anlass möchte die Stadt Oranienbaum-Wörlitz darauf hinweisen, dass für Stauanlagen in den Fließgewässern Erlaubnisse der unteren Wasserbehörde erteilt wurden. Eine Bedienung der Stauanlagen ist nur dem Erlaubnisnehmer gestattet. Jede unbefugte Bedienung von Stauanlagen ist nicht zulässig und kann den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllen.