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Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit den Ortschaften
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil
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Ladung Anhörungstermin

Dessau-Roßlau, 04.05.2023

Öffentliche Bekanntmachung

Bodenordnungsverfahren Kakau

Verf.-Nr.:

WB3310

Landkreis:

Wittenberg

Ladung zum Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz

Als Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebiets liegen

-

der Wertermittlungsrahmen sowie

-

die Wertermittlungskarten

zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom

12.06.2023 bis 26.06.2023

Montag bis Donnerstag von

9:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr

sowie Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr

im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau im Zimmer 4.119.

sowie am

27.06.2023

von 9:00 bis 12:00 Uhr

in der Freiwilligen Feuerwehr Kakau, Kirchweg 6, 06785 Oranienbaum-Wörlit /OT Kakau aus.

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf

Dienstag, 27. Juni 2023 von 13:00 bis 14:00 Uhr

in der Freiwilligen Feuerwehr Kakau, Kirchweg 6, 06785 Oranienbaum-Wörlitz /OT Kakau.

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.

Ein Sachbearbeiter des ALFF Anhalt wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und während der Dauer der Auslegung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten, Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Die Einwendungen werden vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt geprüft. Das Ergebnis der Überprüfung wird jedoch nicht schriftlich mitgeteilt. Nach Behebung begründeter Einwendungen stellt das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt die Ergebnisse der Wertermittlung fest und gibt den Feststellungsbeschluss öffentlich bekannt. Hierbei werden die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung einschließlich des Ergebnisses der Überprüfung der Einwendungen noch einmal zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass

1.

gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden kann,

2.

die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Bodenordnungsgebiet gilt. Sie ist, sobald sie unanfechtbar gewordenen ist, für alle Beteiligte bindend.

Das zugestellte Verzeichnis der in das Flurbereinigungsgebiet eingebrachten Grundstücke ist zum Erläuterungs- und zum Anhörungstermin mitzubringen.

Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich. Von Beteiligten die nicht zu diesem Termin erscheinen oder sich nicht in diesem Termin zu Protokoll erklären, wird angenommen, dass Sie die Nachweise der Wertermittlung akzeptieren (§ 114 und § 134 Flurbereinigungsgesetz).

Soweit sich Beteiligte des Verfahrens durch Bevollmächtigte vertreten lassen, müssen die Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht vorweisen. Bereits erteilte Vollmachten behalten bis zum Widerruf gegenüber dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten ihre Gültigkeit.

Im Auftrag

gez. Mende
(DS)

Datenschutzrechtliche Hinweise

Aufgrund unseres gesetzlichen Auftrages nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz/ Flurbereinigungsgesetz verarbeiten wir im vorliegenden Verfahren personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung. Weitergehende Informationen finden Sie unter:

https://alff.sachsen-anhalt.de/alff-anhalt/datenschutz/

Alternativ können Sie auch das ALFF Anhalt zur weiteren Informationserlangung kontaktieren:

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt (ALFF Anhalt)

Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau

Telefon: +49 340 6506 -0

Telefax: +49 340 6506 -601

E-Mail: poststelleDE@alff.mule.sachsen-anhalt.de

Bei datenschutzrechtlichen Problemen können Sie sich auch direkt an den Datenschutzbeauftragten des Amtes wenden: E-Mail: Datenschutzbeauftragter-ALFF-Anhalt@alff.mule.sachsen-anhalt.de