HUNDESTEUER
Die Hundesteuer 2026 wird gemäß § 4 Absatz 5 Hundesteuersatzung (Neufassung 29.09.2020) mit dem Jahresbetrag am 01.07. eines jeden Jahres fällig.
Durch die Versendung von Mehrjahresbescheiden, werden die Hundesteuerbescheide nur bei Veränderungen neu versandt.
Eine bequeme Möglichkeit ist das SEPA-Lastschriftverfahren:
Mit einem SEPA-Mandat wird der Betrag automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Falls Sie der Stadtkasse bereits ein Mandat erteilt haben, müssen Sie nichts weiter tun.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: