Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit den Ortschaften
Ausgabe 8/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung Domäne

Bildnachweis: Klima-Bündnis

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz

Der Stadtrat der Stadt Oranienbaum-Wörlitz hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Ziel und Zweck der Planung

Am 13.09.2022 ist von der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz der Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Bereich der ehemaligen fürstlichen Domäne in der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Ortsteil Stadt Wörlitz eingegangen.

Das Planungsziel soll darin bestehen, den Gebäudebestand der ehemaligen fürstlichen Domäne im Ergebnis einer denkmalgerechten Sanierung in neuer Form nachzunutzen und dabei die bestehenden Wohnnutzungen zu berücksichtigen. Das Gebäudeensemble soll zukünftig Verwaltungs- und damit verbunden Betriebszwecken der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz dienen, kulturellen Aktivitäten Raum geben und ist in dieser Form auch in unmittelbarem Bezug zu den Anlagen des Gartenreiches Dessau-Wörlitz, insbesondere des Wörlitzer Parks zu sehen.

Das schließt auch eine hohe öffentlichkeitsbezogene Präsenz am Standort ein, womit die Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan Wörlitz mit der Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung "Bildung/Tourismus" einhergeht. Die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz begreift das Gartenreich insgesamt als Bildungslandschaft, wie sie ihrem Ursprung nach angelegt und unter den Welterbeschutz der UNESCO gestellt wurde. Insofern sind die diesem landschaftskulturellen Bildungsauftrag verpflichtenden Tätigkeiten der Betriebsstätten der Kulturstiftung diesem Gesamtanliegen unterzuordnen.

Die den Bebauungsplan bestreffenden Flurstücke sind bezeichnet mit Flurstück 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, Flur 13 sowie Teile des Flurstücks 243, Flur 13 und Teile der Flurstücke 318 und 165 sowie das Flurstück 149, Flur 15, alle Gemarkung Wörlitz. Die Flurstücksteile des Flurstück 243 und 318 sind Bestandteile der Erdmannsdorffstraße und damit für die gesicherte Erschließung des Vorhabenstandortes erforderlich.

Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes ist auf den nachfolgenden Abbildungen zu ersehen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz wird anhand des Vorentwurfes des Bebauungsplanes in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt in der Zeit vom 17.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz mit Begründung in der Bauverwaltung der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Franzstr. 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz während der Sprechzeiten

dienstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

mittwochs

von 09:00 - 12:00 Uhr

donnerstags

von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

sowie nach telefonischer Absprache zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegung können von jedermann Stellungnahmen zu den ausgelegten Unterlagen bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz unter o. g. Anschrift abgegeben werden. Anregungen und Stellungnahmen können auch per E-Mail übermittelt werden, an: bauamt@oranienbaum-woerlitz.de

Die nachfolgend aufgeführten Planunterlagen, die ausgelegt werden, sind zusätzlich im Zeitraum der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Oranienbaum-Wörlitz eingestellt und können unter der Adresse:

http://www.oranienbaum-woerlitz.de ⇒ Bürger & Verwaltung à Bauleitplanung

eingesehen werden. Des Weiteren sind die Unterlagen über den Sachsen-Anhalt-Viewer des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt zugänglich.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-

Planzeichnung i. d. F. des Vorentwurfs vom 14.08.2023

-

Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 14.08.2023

-

Vorläufiger Umweltbericht als Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan i. d. F. des Vorentwurfs vom 14.08.2023.

-

Karte Biotop- und Nutzungstypen vom 14.08.2023

-

Planungskonzeption/Nutzungsbeispiel vom 14.08.2023

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 02/2022 "Domäne", Ortsteil Stadt Wörlitz gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Oranienbaum-Wörlitz deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Oranienbaum-Wörlitz, den 02.08.2023

Strömer
Dienstsiegel
Bürgermeister

Im Original unterschrieben und gesiegelt.