Stadt Oranienbaum-Wörlitz
Ordnungsamt
am 16. November 2024 werden der Stadtwehrleiter und die beiden stellvertretenden Stadtwehrleiter der Stadt Oranienbaum-Wörlitz gewählt. Gewählte und geeignete Kameradinnen bzw. Kameraden werden für die Dauer von sechs Jahren in ein Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Gem. § 3 Abs. 1, 2 und 4 Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF) vom 23. September 2005 (GVBI. LSA S 640) in der zurzeit gültigen Fassung, benötigt die Kameradin bzw. der Kamerad die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen für die Ernennung in die Funktion des Stadtwehrleiters bzw. dessen Stellvertreter.
Voraussetzungen für die Ernennung zum Stadtwehrleiter bzw. dessen Stellvertreter in der Feuerwehr Oranienbaum-Wörlitz sind:
| • | abgeschlossener Lehrgang „Verbandsführer“ |
| • | abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ |
| • | Mindestdienstzeit von zwei Jahren in der Funktion „Zugführer“ |
| • | Mitglied der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Oranienbaum-Wörlitz |
Sollte der Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ oder „Verbandsführer“ noch nicht erfolgreich absolviert worden sein, ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 LVO-FF eine befristete Wahrnahme der Funktion für zwei Jahre möglich. Die Kameradinnen bzw. Kameraden haben dann innerhalb dieser zwei Jahre den erforderlichen Lehrgang zu absolvieren, um in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen zu werden.
Geeignete Kameradinnen und Kameraden können sich bis zum
04. Oktober 2024
zur Wahl aufstellen lassen.
Eine Anmeldung zur Wahl muss schriftlich bei der Stadt Oranienbaum-Wörlitz, Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz erfolgen. Anmeldungen die nach dem 04.10.2024 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Wahl erfolgt gem. § 56 Abs. 3, 4 und 5 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA). Wahlberechtigt sind laut § 11 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Oranienbaum-Wörlitz alle Kameradinnen bzw. Kameraden der Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Oranienbaum-Wörlitz.
Bei der Wahl wird es die Möglichkeit der Briefwahl geben, für Kameradinnen oder Kameraden, die am eigentlichen Wahltermin verhindert sind. Die Beantragung der Briefwahl kann bis zum 25. Oktober 2024 bei der jeweiligen Ortswehrleitung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen