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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 1/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen zur Briefwahl

Die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag finden am 23.02.2025 statt.

Die Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen die Wahlbenachrichtigung bis spätesten 02.02.2025.

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.

Die Beantragung eines Wahlscheines ist über das Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) ab 15.01.2025, 05.00 Uhr bis zum 19.02.2025, 12.00 Uhr möglich.

Nutzen Sie hierzu nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Link https://www.wahlschein.de/15091391 oder den QR-Code auf dem Wahlscheinantrag und füllen dann die entsprechenden Felder aus.

Sie können Sie den Antrag auch schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) stellen.

Bitte nutzen Sie für die schriftliche Antragstellung den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag. Anzugeben sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift ggf. abweichende Versandanschrift. Der Antrag ist zu unterschreiben.

Beachten Sie bitte, dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst nach Erstellung der Stimmzettel, voraussichtlich ab Mitte Februar, erfolgen kann.

Da der Zeitraum des Briefwahlverfahrens verkürzt ist, weisen wir darauf hin, dass Sie für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen selbst sorgen müssen. Die Wahlbriefe können auch direkt bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingeworfen werden.

Die Telefonnummern zur Barrierefreiheit der Wahllokale sowie zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ihr Wahlamt