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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 2/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Information aus der Friedhofsverwaltung

Aus gegebenem Anlass möchten wir hiermit erneut Hinweise zur Durchführung einer Urnenbeisetzung von Verstorbenen auf einer Urnengemeinschaftsanlage (UGA), auch „Grüne Wiese“ genannt, der Friedhöfe der Stadt Zahna-Elster geben.

Auf fast allen Friedhöfen der Ortsteile der Stadt Zahna-Elster befinden sich nun Urnengemeinschaftsanlagen. Es besteht die Möglichkeit zwischen einer Beisetzung auf einer anonymen Anlage oder auf einer Anlage mit Grabplatte.

In diesen Anlagen werden die Urnen der Reihe nach für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren beigesetzt. Ein Nutzungsrecht wird nicht vergeben und kann somit auch nicht verlängert werden.

Unter der anonymen Bestattung ist die Beisetzung in einer gemeinschaftlichen Grabanlage ohne individuelle Grabzeichen zu verstehen, welche auf den einzelnen Verstorbenen hinweisen.

Da es sich um eine anonyme Anlage handelt, erfolgt das Einsetzen der Urne nicht im Beisein der Trauergäste. Die Verabschiedung erfolgt in der Trauerhalle bzw. am Gedenkstein.

Das Ablegen von Blumen und Kränzen auf beiden Urnengemeinschaftsanlagen (anonym und mit Kennzeichnung einer Grabplatte) darf nur am Gemeinschaftsdenkmal erfolgen!

Gemäß § 7 Abs. 3 k der Friedhofssatzung der Stadt Zahna-Elster vom 01.01.2012 in der zurzeit gültigen Fassung ist das Ablegen von jeglichen Blumen und diversen Gegenständen auf der Rasenfläche und an den Grabplatten nicht gestattet. Diese werden unverzüglich beräumt, da somit die regelmäßige Pflege der Anlagen behindert wird.

Danke für Ihr Verständnis!

Friedhofsverwaltung