am 12.02.2026 hat der Stadtrat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen. In der Januarausgabe unseres Mitteilungsblattes hatte ich über die wesentlichen Eckdaten informiert. Durch den Landkreis Wittenberg liegt inzwischen die Haushaltsverfügung vor. Demnach sieht die Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der vorgelegten Haushaltssatzung und des Haushaltskonsolidierungskonzeptes ab. Die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten zur Finanzierung der Investitionen und über die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026 wurde erteilt. Für das ausgewiesene Haushaltsdefizit in Höhe von 6,1 Mio. € sind durch den Bürgermeister Haushaltssperren zu erlassen. Demnach dürfen nur Ausgaben getätigt werden, zu deren Leistung die Stadt Zahna-Elster rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Der Stadtrat hat die im Rahmen seines beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes enthaltenen Maßnahmen zeitnah durch Beschlüsse umzusetzen. Die Genehmigungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der erforderliche Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 der Kommunalaufsicht vorgelegt wird. Für alle Maßnahmen im Rahmen von Förderprogrammen ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht einzuholen. Das bedeutet für unsere Mitarbeiter weiterhin viel zusätzlichen bürokratischen Aufwand im Rahmen der städtischen Haushaltsführung. Zeit, die wir gern zur Erledigung anderer Aufgaben genutzt hätten. Dennoch werden wir eine ganze Reihe von Maßnahmen in den nächsten Wochen beginnen. Darüber hatte ich in den letzten Ausgaben unseres Mitteilungsblattes bereits ausführlich berichtet. Die Ausschreibungen der Leistungen zur Sanierung der Toilettenanlagen in der Grundschule Zahna sind bereits erfolgt. Für den Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße/Eisenbahnstraße in Zahna wird die Ausschreibung in der kommenden Woche veröffentlicht. Festgelegt haben wir abschließend, dass mit dem grundhaften Ausbau der Ernst-Thälmann-Straße und der Eisenbahnstraße erst nach dem Stadtfest ab dem 08.06.2026 begonnen wird. Der eigentlich für Anfang Mai geplante Start musste verschoben werden, da dem Planungsbüro die notwendigen Zuarbeiten von einigen Medienträgern gefehlt haben. Die Bauzeit wird sich somit mindestens bis zur Mitte des nächsten Jahres erstrecken. Die Fertigstellung hängt entscheidend davon ab, ob es in den Wintermonaten zu längeren Unterbrechungen kommen wird. Durch den Stadtrat wird in einer Sondersitzung am 12.05.2026 die Auftragsvergabe erfolgen. Anschließend ist am gleichen Tag um 19 Uhr für alle Anwohner der beiden betroffenen Straßen eine Informationsveranstaltung zum Bauablauf im Rathaussaal geplant. Weiterhin werden zurzeit Angebote zur Sanierung der unbefestigten Straßen in Zahna und Klebitz im Wege des Tränkverfahrens eingeholt. Welche und wie viele Straßen saniert werden können, hängt von den Angeboten und der Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab. Die Vorbereitung bereits genehmigter und die Beantragung neuer Maßnahmen im Rahmen des LEADER-Förderprogramms ist eine weitere zeitintensive Arbeitsaufgabe für unser Bauamt. Am 04.03.2026 wurden die letzten noch zur Verfügung stehenden Fördermittel der aktuellen Förderperiode durch die Mitgliederversammlung der LAG Wittenberger Land vergeben. Von den acht gestellten Anträgen durch die Stadt Zahna-Elster wurden fünf bestätigt. Das betrifft die Neugestaltung der Spielplätze in Mühlanger (Querstraße), Dietrichsdorf und Zemnick mit einer Aufwertung des Dorfgemeinschaftshauses, den Umbau der Heizungsanlage des Dorfgemeinschaftshauses in Gadegast mit dem Abriss des Nebengebäudes und die Renaturierung des Dorfteiches in Klebitz inklusive der Neugestaltung des Dorfplatzes.
In den letzten Wochen gab es wiederholt Beschwerden über die Einhaltung des Parkverbotes im gesamten Stadtgebiet. Außerdem parken einige Anwohner regelmäßig ihre Fahrzeuge im Grünbereich entlang der B 187 in Elster (Elbe), der dadurch erheblich beschädigt wird. Unser Ordnungsamt wird in den nächsten Tagen verstärkt Kontrollen durchführen. Das betrifft ebenso die Straßenreinigung. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass alle Anwohner mit Ausnahme der Grundstücke an der B 187 verpflichtet sind, vor ihrem Grundstück bis zur Straßenmitte und die Gehwege zu reinigen. Das sollte auf jeden Fall bis Ostern erledigt werden. In einigen Ortschaften werden bzw. wurden durch die Ortschaftsräte oder ortsansässigen Vereine Frühjahrsputz- und Müllsammelaktionen organisiert. Ich möchte mich bei allen Organisatoren und Helfern für ihre Teilnahme zur Verschönerung unserer Stadt bedanken.
Für das bevorstehende Osterfest wünsche ich allen Leserinnen und Lesern schöne und erholsame Osterfeiertage.