Die Auslegung folgender Vorentwürfe der Bebauungspläne:
| - | „Photovoltaikanlage Gallin“ mit Stand März 2023, |
| bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung | |
| - | „Photovoltaikanlage Zemnick“ mit Stand März 2023, |
| bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung und den Anlagen 1-2 (Faunistischer Erfassungsbericht, Artenschutzfachbeitrag) | |
| - | „Photovoltaikanlage Listerfehrda“, |
| bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung | |
| erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit | |
| vom 24.04.2023 bis einschließlich 31.05.2023 | |
im Bauamt der Stadt Zahna-Elster, Am Rathaus 1, 06895 Zahna-Elster und in der Außenstelle Elster, Markt 2 in 06895 Zahna Elster im Bauamt eingesehen werden zu folgender Dienstzeiten:
| Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
bzw. nach Terminvereinbarung.
Darüber hinaus sind die Unterlagen im Internet abrufbar unter: www.stadt-zahna-elster.de (Rathaus - Bekanntmachungen).
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese werden im Rahmen der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gemäß § 1 Abs. 7 BauGB berücksichtigt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (vgl. § 3 (2) Satz 2 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs.1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. §3 BauGB und dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.