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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 3/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen zur Briefwahl!

Die Wahlen zum 10. Europäischen Parlament sowie die Kommunalwahlen in Sachsen-Anhalt finden am 09.06.2024 statt.

Die Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung in der Zeit vom 29.04.2024 bis spätestens 19.05.2024.

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.

Die Beantragung eines Wahlscheines ist über das Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) vom 02.05.2024, 00.00 Uhr bis zum 05.06.2024, 12.00 Uhr möglich.

Nutzen Sie hierzu nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Link https://www.wahlschein.de/15091391 oder den QR-Code auf dem Wahlscheinantrag und füllen dann die entsprechenden Felder aus.

Sie können den Antrag auch schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) stellen.

Bitte nutzen Sie für die schriftliche Antragstellung den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag. Anzugeben sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift ggf. abweichende Versandanschrift. Der Antrag ist zu unterschreiben.

Wer den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt.

Für eine rechtzeitige Beantragung und Rücksendung der Wahlbriefe ist der Briefwähler selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie entsprechende Postlaufzeiten. Der Briefwähler hat nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind für den Briefwähler kostenfrei.

Die Telefonnummern zur Barrierefreiheit der Wahllokale sowie zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ihr Wahlamt