am 14.04.2025 hat der Stadtrat der Stadt Zahna-Elster den Haushaltsplan für das laufende Haushaltsjahr beschlossen. Den Einnahmen in Höhe von 18.256.100,00 € stehen Ausgaben in Höhe von 20.892.400,00 € gegenüber. Das ergibt ein Haushaltsdefizit von 2.636.300,00 €. Die größten Kostensteigerungen gegenüber dem Vorjahr sind die Erhöhung der Kreisumlage um 877.5000,00 €, Steigerungen bei den Personalkosten aufgrund der Tarifabschlüsse im Öffentlichen Dienst von rund 200.000,00 €, die Mehraufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von ca. 550.00,000 € sowie die bilanziellen Abschreibungen von 165.000,00 €. Auf der Einnahmeseite sind die Landeszuweisungen zur Erfüllung der Pflichtaufgaben um 153.000,00 € gesunken. Trotz dieser negativen Zahlen wird die Stadt auch in diesem Jahr ihren Verpflichtungen zur Bewirtschaftung der Einrichtungen und der weiteren Infrastruktur nachkommen können.
Einige Maßnahmen konnten bereits realisiert werden. In der Grundschule Zahna wurde in allen Klassenräumen die Beleuchtung erneuert und das neue Computerkabinett mit 30 modernen Arbeitsplätzen übergeben. Ein Abschnitt der Rahnsdorfer Straße wurde mit einer Asphaltdecke versehen. Diese Arbeiten wurden zum Teil von der Firma GLW Lehmann in Eigenleistung ausgeführt, so dass hier eine nicht unerhebliche Kostenersparnis für die Stadt erzielt wurde. Gleichzeitig wurde in diesem Abschnitt die Straßenbeleuchtung erneuert. In Mühlanger werden die Straße Siedlung und die Zufahrt zum Friedhof/Sportplatz in Prühlitz ab dem 2. Juni 2025 im Tränkverfahren saniert. Weitere unbefestigte Straßen im Stadtgebiet sollen bei passender Witterung hergerichtet werden. Nach über 15 Jahren Vollsperrung konnte in Zahna in der Burgstraße gegenüber der Grundschule der Gehweg freigegeben werden, nachdem der Landkreis Wittenberg im Zuge einer Ersatzmaßnahme das abrissreife Gebäude gegen herunterfallende Dachsteine und Fassadenteile gesichert hat.
Im Freibad in Zahna laufen die Vorbereitungsarbeiten für die bevorstehende Badesaison. Die Eröffnung ist für den 01. Juni geplant. Traditionsgemäß haben am an diesem Tag anlässlich des Kindertages alle Kinder bis 16 Jahre freien Eintritt. Gute Nachrichten gibt es hier bezüglich unseres Fördermittelantrages zur Erneuerung der Wasseraufbereitungsanlage und dem Einbau einer Solarthermieanlage. Dieser Antrag wurde durch die LAG Wittenberger Land bestätigt und kann somit spätestens im nächsten Jahr realisiert werden. Weitere Genehmigungen im Zuge der Förderung über das LEADER-Programm haben wir für die Erweiterung des Spielplatzes in der Külsoer Straße und einen Tiefenbrunnen zur Löschwasserversorgung im Stadtzentrum in Zahna sowie für die Energetische Sanierung des Fitnessraumes in der Sporthalle in Elster (Elbe) erhalten.
Der Mühlangeraner SV hat bei verschiedenen Institutionen Fördermittelanträge zur Aufwertung des Sportplatzes gestellt. Den Fördermittelbescheid des Landessportbundes wird unser Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff am 22.05.2025 persönlich überreichen. Diese Gelegenheit soll genutzt werden, um auf die Umstände bezüglich der bisher nicht realisierten Maßnahme zum Ausbau des Bahnhofsvorplatzes in Mühlanger aufmerksam zu machen.
Zahlreiche Grundstückbesitzer haben sich inzwischen mit Widersprüchen gegen die im April versandten Grundsteuerbescheide an die Stadtverwaltung gewandt. Sofern es sich um Widersprüche wegen eines inzwischen vollzogenen Besitzerwechsels handelt, sind diese berechtigt und werden entsprechend korrigiert. Sollte sich der Widerspruch gegen die Neufestsetzung der Messbeträge durch das Finanzamt richten, müssen Sie selbst prüfen, ob die Angaben auf dem von Ihnen ausgefüllten Fragebogen den tatsächlichen Verhältnissen Ihres Eigentums entsprechen. Beispielsweise haben einige Hausbesitzer von älteren Häusern angegeben, dass sie ihr Haus einer Kernsanierung unterzogen haben. Allein dadurch wurde das Haus als neuwertig eingestuft und erhielt einen höheren Messbetrag. In solchen Fällen müssen Sie sich direkt an das Finanzamt Wittenberg wenden. Wer die Grundsteuerreform generell in Frage stellt und deshalb Einspruch einlegt hat, muss sich an das Bundesverfassungsgericht wenden. Das hatte nämlich 2018 in einem Urteil das bisherige Modell für verfassungswidrig erklärt und eine Neubewertung durch die Finanzämter festgelegt. Hintergrund war eine Klage westdeutscher Grundstückseigentümer gegen die Ungleichbehandlung in Ost und West, da im Westen nach Einheitswerten von 1964 und im Osten hingegen von 1935 Bemessungen vorgenommen wurden. Richtet sich Ihr Widerspruch gegen die Festlegung des Hebesatzes von 500 % durch den Stadtratsbeschluss vom 04.03.2025, so möchte ich noch einmal betonen, dass die Stadt durch diese Neufestsetzung des Hebesatzes keine Mehrerlöse erzielt. Der Hebesatz musste durch den Stadtrat angepasst werden, damit der städtische Haushalt nicht zusätzlich belastet wird. Ohne diese Hebesatzanpassung hätte die Stadt Mindereinnahmen in Höhe von 214.400,00 € gehabt. 2024 hatte die Stadt Zahna-Elster Einnahmen durch die Grundsteuer B in Höhe von 875.509,84 €. Nach dem aktuellen Stadtratsbeschluss sind es 875.551,45 € im Jahr 2025, was Mehreinnahmen in Höhe von 41,61 € entspricht.
Durch die Neufestsetzung der Messbeträge wurden jüngere Wohnbauten oder kernsanierte Häuser deutlich höher bewertet und die Eigentümer zahlen demzufolge höhere Grundsteuern, während für ältere Häuser die Neubewertung überwiegend geringere Grundsteuerbeträge ergeben hat. Die Höhe der Grundsteuer wird somit im Wesentlichen vom Wert Ihres Grundstücks bzw. Ihrer Immobilie bestimmt und nicht, wie manch einer behauptet hat, durch eine Festlegung des Bürgermeisters.