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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 4/2023
Informationen aus dem Rathaus
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Urlaubszeit ist Reisezeit

Zu Beginn der Urlaubs- und Reisezeit möchten wir wieder darauf hinweisen, Ihren Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass auf Gültigkeit zu prüfen. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis oder Reisepass. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Die Dokumente sind bei Beantragung zu bezahlen.

Bei der Beantragung sind vorzulegen:

- ein aktuelles biometrisches Lichtbild

- die Geburts- bzw. Eheurkunde

- der alte Personalausweis bzw. Reisepass.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wird bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt und kostet 13,00 Euro. Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung ist vor Ablauf der Gültigkeit möglich und kostet 6,00 Euro. Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. Januar 2021 Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Die Beantragung erfolgt durch die Sorgeberechtigten.

Für Kinder unter 12 Jahren können auch Reisedokumente mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden - abhängig vom Reiseziel ein Personalausweis oder Reisepass. Die Beantragung für Kinder muss beim Personalausweis bis zum 16. Lebensjahr und beim Reisepass bis zum 18. Lebensjahr durch die Sorgeberechtigten erfolgen.

Die Kinder sind grundsätzlich mit vorzustellen.

Personalausweis

Die Bearbeitungszeit für Personalausweise beträgt ca. 2 Wochen.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre und es wird eine Gebühr von 22,80 Euro erhoben.

Für Personen ab dem 24. Lebensjahr ist der Personalausweis 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt 37,00 Euro.

Elektronischer Reisepass

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre und es wird eine Gebühr von 37,50 Euro erhoben.

Für Personen ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig und die Gebühr beträgt 60,00 Euro.

Sprechzeiten:

Dienstag

9.00 Uhr - 12.00 Uhr,

13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Die Außenstelle der Meldebehörde in Elster (Elbe) ist nur donnerstags von 13.00 - 15.30 Uhr besetzt.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen anderer Länder erhalten Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter dem Link: http://www.auswaertiges-amt.de

M. Kruschke
Amtsleiter Ordnungsamt