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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 5/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Ehrungen bei Alters- und Ehejubiläen

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt gratuliert Altersjubilaren ab dem 100. Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages mit einer Urkunde.

Jubilare, welche diese Ehrung wünschen, können sich bei der Meldebehörde der Stadt Zahna-Elster melden.

Zur Erfassung der Ehejubiläen ist eine Heiratsurkunde vorzulegen.

In der Presse oder im Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster werden Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht.

Die Ortsbürgermeister gratulieren Altersjubilaren ab dem 80. Geburtstag, jedem fünften weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jedem folgenden Geburtstag sowie zu den genannten Ehejubiläen.

Ist eine Gratulation oder Veröffentlichung in der Presse bzw. im Mitteilungsblatt der Stadt Zahna-Elster nicht erwünscht, kann hierzu ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung eingelegt werden.

Formulare erhalten Sie bei der Meldebehörde der Stadt Zahna-Elster oder über die Homepage der Stadt Zahna-Elster www.stadt-zahna-elster.de.

Meldebehörde
Stadt Zahna-Elster