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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 6/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung

Widerspruch zu einzelnen Datenübermittlungen nach Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013 (BGBl. I S.1084), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2606)

Einwohner und Einwohnerinnen der Stadt Zahna-Elster können persönlich zu folgenden einzelnen Datenübermittlungen kostenfrei Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Er gilt bis zu seinem Widerruf.

1.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht

(Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.)

2.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

(Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG)

3.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

(Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG.)

4.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören.

(Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i. V. m. § 42 Abs. 2 BMG)

5.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

(Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG)

Das Antragsformular erhalten Sie in der Meldebehörde oder über die Homepage der Stadt Zahna-Elster www.stadt-zahna-elster.de

Müller
Bürgermeister