Die Umsetzung der EU-Verordnung vom April 2024 (EU Nr. 2024/886) bringt ab Oktober 2025 wichtige Neuerungen mit sich.
Bisher haben Banken bei einer Überweisung lediglich die IBAN (Kontonummer) geprüft. Ab Oktober müssen sie zusätzlich kontrollieren, ob der angegebene Empfängername mit dem Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt. Stimmen die Angaben nicht überein, wird die Überweisung nicht ausgeführt.
Wichtig für Bürgerinnen und Bürger:
Für alle Zahlungen an die Stadt Zahna-Elster muss bei der Überweisung unbedingt folgender Empfängername angegeben werden:
Stadt Zahna-Elster
Andere Schreibweisen oder abweichende Bezeichnungen werden von der Sparkasse nicht akzeptiert.
Die Empfängerprüfung soll Überweisungen sicherer machen und Betrugsversuche erschweren.
Bitte verwenden Sie bei künftigen Überweisungen an die Stadt Zahna-Elster den korrekten Empfängernamen und prüfen Sie auch laufende Daueraufträge dahingehend.
Für Rückfragen steht Ihnen die Stadtkasse der Stadt Zahna-Elster gern zur Verfügung.