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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 6/2025
Informationen aus dem Rathaus
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Hinweise zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses

Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt in Deutschland die Ausweispflicht.

Es ist ausreichend, wenn Sie ein gültiges Dokument besitzen (Personalausweis oder Reisepass). Bitte prüfen Sie vorsorglich, ob Ihr Ausweisdokument abläuft bzw. bereits abgelaufen ist. Die Fertigstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses umfasst einen Zeitraum von ca. zwei bis sechs Wochen. Wir empfehlen daher rechtszeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen.

Kinder, welche in das Ausland reisen, müssen zwingend ein eigenes Ausweisdokument besitzen, unabhängig vom Alter.

Zur Neubeantragung des Dokumentes ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

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bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass

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digitales Lichtbild (entweder Erstellung durch die Behörde oder durch einen zertifizierten Fotodienstleister

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nach Möglichkeit Vorlage der Ehe- oder Geburtsurkunde

Bitte vereinbaren Sie über die Homepage der Stadt Zahna-Elster einfach und bequem einen Termin im Einwohnermeldeamt. Hier finden auch weitere Hinweise zur Beantragung.

Meldebehörde