Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zu folgenden einzelnen Datenübermittlungen kostenfrei Widerspruch einlegen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Er gilt bis zu seinem Widerruf. Der Antrag auf Eintragung einer Übermittlungssperre in das Melderegister ist schriftlich oder mündlich bei der Meldebehörde der Stadt Zahna-Elster, Am Rathaus 1, 06985 Zahna-Elster zu stellen.
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrpflicht |
| (Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.) |
| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk |
| (Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 2 BMG) |
| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage |
| (Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 3 BMG.) |
| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören. |
| (Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i. V. m. § 42 Abs. 2 BMG) |
| 5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen |
| (Widerspruch zur Datenübermittlung gemäß§ 50 Abs. 5 BMG i. V. m. § 50 Abs. 1 BMG) |
Das Antragsformular erhalten Sie in der Meldebehörde der Stadt Zahna-Elster oder über die Homepage der Stadt Zahna-Elster
www.stadt-zahna-elster.de