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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 7/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Informationen zur Briefwahl

Am 27. Oktober 2024 findet in der Stadt Zahna-Elster die Wahl des Bürgermeisters und am 17. November 2024 eine eventuelle Stichwahl statt.

Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung im Zeitraum vom 15.09.20204 bis spätestens 16.10.2024.

Die Beantragung eines Wahlscheines ist über das Online-Wahlscheinverfahren (OLIWA) noch bis zum 23.10.2024, 12.00 Uhr möglich.

Nutzen Sie hierzu nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Link https://www.wahlschein.de/15091391 oder den QR-Code auf dem Wahlscheinantrag und füllen dann die entsprechenden Felder aus.

Sie können Sie den Antrag auch schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) stellen.

Bitte nutzen Sie für die schriftliche Antragstellung den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag. Anzugeben sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift ggf. abweichende Versandanschrift. Der Antrag ist zu unterschreiben.

Wer den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegt.

Für eine rechtzeitige Beantragung und Rücksendung der Wahlbriefe ist der Briefwähler selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie entsprechende Postlaufzeiten. Der Briefwähler hat nur die Kosten für die Übersendung des Briefwahlantrages zu tragen. Der Versand der Briefwahlunterlagen sowie die Rücksendung der Wahlbriefe sind für den Briefwähler kostenfrei.

Die Telefonnummern zur Barrierefreiheit der Wahllokale sowie zu Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Ihr Wahlamt