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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 7/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle

Laut Verordnung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle im Landkreis Wittenberg ist für das Gebiet der Stadt Zahna-Elster das Verbrennen pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden vom

15. Oktober 2024 bis 31. März 2025,

jeweils montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:30 Uhr und samstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr erlaubt.

Dazu sind jedoch die Beschränkungen und Sicherheitsbestimmungen der Verbrennungsverordnung zu beachten. Diese finden Sie ausführlich unter www.landkreis-wittenberg.de

Demnach ist unter anderem das Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen weiterhin verboten:

  • bei Inversionswetterlagen (Smog, Nebel),
  • bei ausgelöster Waldbrandgefahrenstufe 3, 4 und 5,
  • bei starkem Wind (ab Windstärke 6 mit einer Windgeschwindigkeit ab 38,8 km/h) und
  • an gesetzlichen Feiertagen.

Der Abfallbesitzer hat darüber hinaus sicherzustellen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und keine erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, insbesondere die Nachbarschaft hervorgerufen werden.

Das Feuer ist ständig unter Kontrolle zu halten, gefährlicher Funkenflug und erhebliche Rauchentwicklung sind zu verhindern. Zur Brandbekämpfung muss geeignetes Gerät zur Verfügung stehen, so dass der Brand bei Gefahr unverzüglich gelöscht werden kann. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor das Feuer und die Glut erloschen sind.

Das Verbrennen von Laub aller Gehölzarten sowie Rasenschnitt ist grundsätzlich verboten.