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Mitteilungsblatt Stadt Zahna-Elster mit den Ortschaften
Ausgabe 8/2024
Informationen aus dem Rathaus
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Bekanntmachung der Stadt Zahna-Elster



Bebauungsplan „Erweiterung der Photovoltaik-Freiflächenanlage Solarpark Zahna“ der Stadt Zahna-Elster

Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Zahna-Elster hat gemäß Beschluss vom 28.09.2023 (Beschluss-Nr. 327-2023) die Eröffnung des Verfahrens zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes „Erweiterung der PhotovoltaikFreiflächenanlage Solarpark Zahna“ beschlossen.

Ziel der Planung ist die Schaffung von Bauplanungsrecht für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flurstück 11, Flur 14, Gemarkung Zahna (s. Übersicht Plangebiet).

Um den Bürger möglichst frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen, wird der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht, in der Fassung Dezember 2024, in der Zeit

vom 07.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025

elektronisch auf der Homepage der Stadt Zahna-Elster unter www.stadt-zahna-elster.de (Bauwesen/Bauleitplanungen-Beteiligungen) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Darüber hinaus können die Unterlagen auf der Internetseite des Landesportals von Sachsen-Anhalt unter www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi-lsa/lnformationen/gdi_kommunen/main.htm eingesehen werden.

Zusätzlich können die oben genannten Planunterlagen während der angegebenen Frist im Rathaus der Stadt Zahna-Elster, Am Rathaus 1, 06895 Zahna-Elster im Bauamt und in der Außenstelle Elster, Markt 12 in 06895 Zahna-Elster im Bauamt während der Dienstzeiten:

montags

08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 14:30 Uhr

dienstags

08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

mittwochs

08:00 Uhr - 12.00 Uhr

donnerstags

08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

freitags

08:00 Uhr - 12:00 Uhr

bzw. nach telefonischer Terminvereinbarung, eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Während des Auslegungszeitraumes können zu dem ausgelegten Vorentwurf von jedermann Stellungnahmen bei der Verwaltung per Post, per E-Mail (info@stadt-zahna-elster.de) oder innerhalb der Auslegungszeiten am Auslegungsort schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe c bzw. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem DatenschutzGrundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum

Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.

Übersichtsplan:

Quelle: Sachsen-Anhalt

Viewer (ohne Maßstab)

Zahna-Elster, den 06.12.2024

Müller

Bürgermeister