Am Sonntag, den 23.02.2025 findet im Wahlkreis 70 Anhalt-Dessau-Wittenberg, zu diesem gehört die Stadt Dessau-Roßlau, alle Gemeinden des Landkreises Wittenberg und vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld die Gemeinden Muldestausee, Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadt Raguhn-Jeßnitz und Stadt Zerbst/Anhalt, die vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Bis spätestens zum 02.02.2025 erhält jeder, der von Amtswegen in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde (Stichtag ist der 12.01.2025), eine Wahlbenachrichtigung. Derjenige, der eine solche nicht bekommen hat, gleichwohl jedoch der Meinung ist, in seiner Gemeinde wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich an diese wenden.
Die Stadt Zerbst/Anhalt ist in 33 Wahlbezirke eingeteilt.
| Wahlbezirk: Anschrift des Wahllokals | |
| 1 | Begegnungsstätte Zerbst, Markt 7 (barrierefrei) |
| 2 | Rathaus, "Sammlung Katharina II., Schloßfreiheit 12, |
| 3 | Stadthalle, Katharina-Saal, Gartenstraße 21 (barrierefrei) |
| 4 | Begegnungsstätte der Volkssolidarität, Breitestein 76 (barrierefrei) |
| 5 | Sporthotel Wallwitz, Lindauer Straße 48 (barrierefrei) |
| 6 | Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13 |
| 7 | Hort Kunterbunt, Volkssolidarität, Amtsmühlenweg 38 (barrierefrei) |
| 8 | Gartenheim Blume, Blumenweg 1 |
| 9 | Kreisvolkshochschule, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 5 (barrierefrei) |
| 10 | Gemeindehaus, Dorfstraße 30, OT Pulspforde |
| 11 | Dorfgemeinschaftshaus, Im Winkel 6, OT Bias (barrierefrei) |
| 12 | Ortsfeuerwehr, Neuer Weg 6, OT Bone (barrierefrei) |
| 13 | Ortschaft Bornum, Landhotel und Restaurant Garitz, Am Weinberg 1, OT Garitz (barrierefrei) |
| 14 | Ortschaft Buhlendorf, Bürgerhaus, Kegelbahn, Dorfplatz 2a |
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| OT Buhlendorf (barrierefrei) |
| 15 | Ortschaft Deetz, Europa-Jugend-Bauernhof, Kurzes Ende 4, OT Deetz (barrierefrei) |
| 16 | Ortschaft Dobritz, Bürgerhaus, Berliner Straße 4, OT Dobritz |
| 17 | Ortschaft Gehrden, Ortsfeuerwehr, Hauptstraße 3 a, OT Gehrden (barrierefrei) |
| 18 | Ortschaft Grimme, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 4, OT Grimme |
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| (barrierefrei) |
| 19 | Ortschaft Gödnitz, Ortsfeuerwehr, Dorfstraße 24, OT Gödnitz (barrierefrei) |
| 20 | Ortschaft Güterglück, Bürgerhaus, Dorfstraße 16 a, OT Güterglück |
| 21 | Ortschaft Hohenlepte, Paritätischer Wohlfahrtsverband e. V., Tagesgruppe Hohenlepte, Zerbster Straße 9 A, OT Hohenlepte (barrierefrei) |
| 22 | Ortschaft Jütrichau, Bürgerhaus, Mühlsdorfer Weg 7 a, OT Jütrichau |
| 23 | Ortschaft Leps, Sportlerheim Leps, Zum Sportplatz 5, OT Leps |
| 24 | Ortschaft Lindau, Bürgerhaus, Versammlungsraum, Goethestraße 22, OT Lindau (barrierefrei) |
| 25 | Ortschaft Moritz, Ortsfeuerwehr, Ringstraße 47, OT Schora |
| 26 | Ortschaft Nedlitz, Gaststätte Am Eckernkamp, Am Eckernkamp 2 a, OT Nedlitz (barrierefrei) |
| 27 | Ortschaft Nutha, Kornmuseum, Großer Winkel 8, OT Nutha (barrierefrei) |
| 28 | Ortschaft Polenzko, Bürgerhaus Mühro, Dobritzer Straße 16a, OT Mühro |
| 29 | Ortschaft Reuden/Anh., Bürgerhaus, Saal, Dorfstraße 39, OT Reuden/Anhalt (barrierefrei) |
| 30 | Ortschaft Steutz, Gemeindehaus, Schulstraße 2, OT Steutz |
| 31 | Ortschaft Straguth, Bürgerhaus, Dorfstraße 12, OT Straguth |
| 32 | Ortschaft Walternienburg, Turnhalle, Güterglücker Str. 1 a, OT Walternienburg (barrierefrei) |
| 33 | Ortschaft Zernitz, Bürgerhaus, Grüne Straße 1, OT Zernitz (barrierefrei) |
Briefwahl bzw. Wahl mit Wahlschein
Wer am Wahltag gehindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen oder aus sonstigen Gründen nicht im Wahllokal wählen will, kann bei seiner Gemeindebehörde einen Wahlschein beantragen. Der Antrag kann mündlich oder schriftlich bei der Gemeinde gestellt werden. Der Schriftform wird auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung genüge getan. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Eine wahlberechtigte Person mit einer körperlichen Beeinträchtigung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Im Wahlscheinantrag müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden. Diese Angaben werden im Vordruck für einen Wahlscheinantrag, der auf die Rückseite der Wahlbenachrichtigung gedruckt wird, verlangt. Der Vordruck muss aber nicht verwendet werden.
Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 ist zu beachten, dass das Zeitfenster für die Ausübung der Briefwahl maximal zwei Wochen beträgt, da die Stimmzettel wegen der verkürzten Fristen erst ab dem 30.01.2025 gedruckt und die Briefwahlunterlagen durch die Gemeinden daher erst ab dem 10.02.2025 versandt werden können. In diesen zwei Wochen müssen die Briefwahlunterlagen von den Gemeinden zu den Briefwählenden geschickt und von den Briefwählenden zur Gemeindebehörde zurückgeschickt werden. Das funktioniert nur dann gut, wenn der Antrag auf Briefwahl (Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins) zeitnah nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung oder bereits vorher gestellt wird.
Sollte die Besorgnis bestehen, dass die Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig beim Wähler eingehen oder diese nicht rechtzeitig bis zum 23.02.2025, 18 Uhr in die Gemeindebehörde zurückgesandt werden können, empfiehlt sich die Wahl im auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal oder die Durchführung der Briefwahl direkt vor Ort in ihrer Gemeinde.
| Nach Eingang des Wahlscheinantrags übersendet die Gemeindebehörde dem Antragsteller | |
| - | den Wahlschein |
| - | einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 70 Anhalt-Dessau-Wittenberg, |
| - | einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß), |
| - | einen amtlichen Wahlbriefumschlag (hellrot) und |
| - | ein Merkblatt zur Briefwahl. |
Holt der Wahlberechtigte persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde ab, so soll ihm Gelegenheit gegeben werden, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Die Gemeinde stellt dafür sicher, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.
Wahlscheinanträge können bei der Wohnsitzgemeinde grundsätzlich nur bis zum Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr gestellt werden. Nur in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) ist eine Beantragung bei der Wohnsitzgemeinde noch bis Sonntag, 23.02.2025, 15.00 Uhr möglich.
Die Stadt Zerbst/Anhalt ermöglicht den Wählern in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis zum 21. Februar 2025 die Briefwahlunterlagen abzuholen bzw. die Stimmabgabe in der Briefwahlstelle, Schloßfreiheit 12, Raum 0.17, vorzunehmen. Die Briefwahlstelle ist zu nachfolgenden Zeiten geöffnet:
montags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr dienstags von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr mittwochs von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr donnerstags von 9.00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr freitags von 9:00 – 12:00 Uhr und am Freitag dem 21.02.2025 von 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des zuständigen Wahlbereichs oder durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbriefumschlag mit den Briefwahlunterlagen so rechtzeitig bei der Stadt Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, abgeben oder an diese versenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Nähere Hinweise sind dem Merkblatt zur Briefwahl, das mit den Briefwahlunterlagen übergeben wird, zu entnehmen.
Die Briefwahlvorstände der Stadt Zerbst/Anhalt treten am Wahltag im Gymnasium-Francisceum, Jeversche Straße 13 um 14:30 Uhr zusammen.
Ort, Datum Stadt Zerbst/Anhalt
Zerbst/Anhalt, 20.01.2025