Alle bisherigen Grundsteuerbescheide wurden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Es müssen grundlegend neue Grundsteuerbescheide erlassen werden.
Die Grundsteuerbescheide wurden ab dem 10.01.2025 versandt. Wer keinen Grundsteuerbescheid erhält, ist vorerst nicht steuerpflichtig.
Für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 haben Grundstückseigentümer Grundsteuerwert- und -messbescheide vom Finanzamt erhalten. Rückfragen oder rechtliche Einwendungen dazu sind grundsätzlich beim zuständigen Finanzamt einzulegen.
Diese Bewertung bildet die Grundlage für die Grundsteuerbescheide der Stadt Zerbst/Anhalt.
Bitte überprüfen Sie Ihre Bescheide und die Zahlungsmodalitäten auf Aktualität, um ggf. vorhandene Daueraufträge anzupassen oder SEPA-Lastschriftmandate einzurichten.
Formulare für Einzugsermächtigungen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt oder kann den Grundstückseigentümern nach telefonischer Rücksprache zur Verfügung gestellt werden.