Am Mittwoch, dem 4. Februar 2026 findet im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 3.19 um 18:00 Uhr, die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Zerbst/Anhalt statt.
Gemäß § 28 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschließt der Wahlausschuss über die Zulassung der Bewerbungen zur Wahl der Bürgermeisterin, des Bürgermeisters der Stadt Zerbst/Anhalt am 12. April 2026.
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| Vorgesehene Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses |
| 3. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 4. | Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge |
| 5. | Schließung der Sitzung |
Die Sitzung ist öffentlich, so dass jedermann daran teilnehmen kann.