Der Entwurf des Windplans 2027 ist derzeit in breiter Diskussion. Im Haupt- und Finanzausschuss habe ich angekündigt, dass ich dazu gern am 4. Mai eine öffentliche Planvorstellung und Diskussion mit der Regionalen Planungsgemeinschaft durchführen würde. Nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Regionalen Planungsgemeinschaft sieht diese aktuell noch keine Möglichkeit für eine öffentliche Erörterung.
Das begründet sich darin, dass derzeit eine Vorbeteiligung der Gemeinden und Träger öffentlicher Belange erfolgt. Diese müssen bzw. können bis zum 31. Mai 2023 ihre Stellungnahme abgeben. Diese fließen dann in die Abwägung und Überarbeitung des Vorentwurfs ein, der dann in einen ersten Entwurf des Windplan 2027 mündet, der von der Regionalen Planungsgemeinschaft beschlossen werden soll. Danach erfolgt die öffentliche Beteiligung und dann wird es auch die von mir angeregte öffentliche Vorstellung und Erörterung des Entwurfs der Windplanung geben. Voraussichtlich wird dies dann im 2. Halbjahr sein.
Ungeachtet dessen sehe ich es als geboten an, von Beginn an eine breite öffentliche Diskussion zur Ausweitung bestehender und Ausweisung neuer Windvorranggebiete zu führen, was wir ja auch tun. Deshalb werden wir alle uns bereits jetzt zugehenden Hinweise und Einwendungen im Planungsamt bündeln und soweit möglich in unserer Stellungnahme zum ersten Vorentwurf einfließen lassen. Diese wird am 15. Mai im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und fristwahrend unter dem Vorbehalt des Stadtratsbeschlusses vom 31. Mai an die Regionale Planungsgemeinschaft gesendet.