Der Lärmaktionsplan der Stadt Zerbst/Anhalt ist durch Beschluss des Stadtrates vom 25.09.2024 in Kraft getreten.
Rechtsgrundlage für die Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie). Danach müssen die zuständigen Behörden für stark befahrene Hauptverkehrsstraßen alle 5 Jahre einen Lärmaktionsplan aufstellen, mit welchem Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu ermitteln und mögliche Lärmminderungsmaßnahmen zu dokumentieren sind.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde entsprechend der Bekanntmachung vom 07.03.2024 in der Zeit vom 02.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024 und zur 2. Phase entsprechend der Bekanntmachung vom 09.08.2024 in der Zeit vom 14.08.2024 bis einschließlich 28.08.2024 durchgeführt.
Den Lärmaktionsplan der 4. Stufe der Stadt Zerbst/Anhalt finden Sie unter folgendem Link:
https://www.stadt-zerbst.de/de/LAP-Zerbst.html
sowie auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz unter:
Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 14.10.2024.
Zerbst/Anhalt, 04.10.2024