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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt

ALKIS Februar 2023 © LVermGeoLSA (www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de ) A18-223-2009-7

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby

Der Stadtrat hat am 26.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Beschluss über die erneute Auslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen und die Entwurfsunterlagen in der Fassung vom Februar 2023, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und Teil B), Begründung und naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung gebilligt (BV/0653/2023).

Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) verzichtet.

Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby gefasst (BV/0765/2019).

Der Geltungsbereich der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung umfasst im Wesentlichen die Ortslage Steckby und ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Ortsteil Steckby verfügt über eine Abrundungs- und Klarstellungssatzung aus dem Jahr 2000. Eine bedarfsgerechte Abdeckung der Nachfrage nach Wohnbauland im Ortsteil Steckby ist derzeit nicht möglich, da das Potenzial der bestehenden Satzung ausgeschöpft ist. Die Bedarfsabdeckung von Nachfragen ortsansässiger bzw. ortsnaher Bauwilliger ist vorrangiges Ziel der Planung und soll somit dem Wunsch derer entsprechen, ihren Lebensmittelpunkt mit dem Heimatort bzw. heimatnah zu verankern. Des Weiteren soll die bestehende Satzung für den Ortsteil Steckby durch die neu aufzustellende Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ersetzt werden. Es wird für zukünftige Vorhaben planungsrechtliche Sicherheit geschaffen.

Aufgrund der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, den daraus resultierenden Abwägungsergebnissen und dem geringen Potential an freien Wohnbauflächen ist die ursprünglich geplante Änderung der bestehenden Abrundungs- und Klarstellungssatzung im Bereich der Straße Am Pfaffensee aus heutiger sich nicht mehr zweckdienlich. Aus diesem Grund werden diese Flächen, welche im Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem April 2019 dem Außenbereich zugeordnet waren, in der aktuellen Entwurfsfassung erneut in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil integriert.

Die Gemeinde kann gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB durch Satzung die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen (Klarstellungssatzung) und einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen (Ergänzungssatzung). Diese Satzungen können miteinander verbunden werden (§ 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB).

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), vom Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10 Abs. 4 BauGB) abgesehen.

Das Verfahren zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung erfolgt gem. § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Der Entwurf soll erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby in der Fassung vom Februar 2023 liegt

vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023

im Bau- und Liegenschaftsamt, Zimmer 2.03 der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Verwaltungsgebäude Breite 86a in 39261 Zerbst/Anhalt, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:

Montag

9:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

Mittwoch

9:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag

9:00 – 12:00 Uhr

Zusätzlich können die Planunterlagen auch nach Terminvereinbarung eingesehen werden (Tel. 03923/754242).

Die auszulegenden Unterlagen umfassen:

-

Planzeichnung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. des Entwurfs vom Februar 2023

-

Teil B der Planzeichnung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. des Entwurfs vom Februar 2023

-

Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. des Entwurfs vom Februar 2023

-

naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung i. d. F. vom Februar 2023

Es besteht außerdem während der Auslegungsfrist die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen zum Entwurf auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt unter www.stadt-zerbst.de über den Link Stadt + Bürger, Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung.

Tag der Bereitstellung der Unterlagen im Internet: 05.06.2023.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Dienststunden bzw. vereinbarten Terminen abgegeben werden. Stellungnahmen können auch unter bau-liegenschaftsamt@stadt-zerbst.de abgegeben werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Die Stadt Zerbst/Anhalt weist im Zusammenhang mit dieser Bekanntmachung auf Folgendes hin: Nach § 4 a Abs. 6 BauGB können Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig innerhalb der Auslegungsfrist abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zerbst/Anhalt, 11. Mai 2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet