Aufgrund der §§ 103 ff des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 25.09.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
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1. Ergebnisplan
| 41.492.300 EUR | 200.000 Euro | 0 Euro | 41.692.300 EUR |
| Erträge Aufwendungen | 41.474.400 EUR | 200.400 Euro | 0 Euro | 41.674.800 EUR |
| 2. Finanzplan |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit
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| Einzahlungen | 38.733.700 Euro | 200.000 Euro | 0 Euro | 38.933.700 Euro |
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Auszahlungen
| 56.400 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 56.400 Euro |
| aus Investitionstätigkeit |
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| Einzahlungen | 7.134.800 Euro | 0 Euro | 171.000 Euro | 6.693.800 Euro |
| Auszahlungen | 10.745.300 Euro | 0 Euro | 192.000 Euro | 10.553.300 Euro |
| aus Finanzierungstätigkeit
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| Einzahlungen | 15.100 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 15.100 Euro |
| Auszahlungen | 37.835.400 Euro | 200.400 Euro | 0 Euro | 38.035.800 Euro |
Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.342.600 Euro festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.613.600 Euro um 2.729.000 Euro erhöht und damit auf 8.342.600 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024
Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung 2024 sind seit dem 29.10.2024 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.
Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wurde mit Schreiben vom 24.10.2024 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024