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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 103 ff des Kommunalverfassungsgesetzes Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 25.09.2024 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

1. Ergebnisplan

41.492.300 EUR

200.000 Euro

0 Euro

41.692.300 EUR

Erträge Aufwendungen

41.474.400 EUR

200.400 Euro

0 Euro

41.674.800 EUR

2. Finanzplan

aus laufender Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen

38.733.700 Euro

200.000 Euro

0 Euro

38.933.700 Euro

Auszahlungen

56.400 Euro

0 Euro

0 Euro

56.400 Euro

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen

7.134.800 Euro

0 Euro

171.000 Euro

6.693.800 Euro

Auszahlungen

10.745.300 Euro

0 Euro

192.000 Euro

10.553.300 Euro

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

15.100 Euro

0 Euro

0 Euro

15.100 Euro

Auszahlungen

37.835.400 Euro

200.400 Euro

0 Euro

38.035.800 Euro

§ 2

Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.342.600 Euro festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten, (Verpflichtungsermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 5.613.600 Euro um 2.729.000 Euro erhöht und damit auf 8.342.600 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024

Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024

Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung 2024 sind seit dem 29.10.2024 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Zustimmung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wurde mit Schreiben vom 24.10.2024 von der Kommunalaufsicht erteilt.

Zerbst/Anhalt, den 24.10.2024

Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet