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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Bekanntmachung der Stadt Zerbst/Anhalt über den Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2024 Deetz - Nedlitz der Stadt Zerbst/Anhalt

Quelle: © GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, [ALKIS Juni 2024, A18-223-2009-7]

Der Stadtrat hat am 30. Oktober 2024 in seiner öffentlichen Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 BauGB den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 04/2024 Deetz - Nedlitz der Stadt Zerbst/Anhalt gefasst (Beschluss-Nr. 0073/2024).

Der Vorhabenträger plant die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen in der Gemarkung Deetz. Zu diesem Zweck soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 04/2024 Deetz – Nedlitz der Stadt Zerbst/Anhalt gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 i. V. m. 12 BauGB aufgestellt werden. Der Vorhabenträger beantragte die Aufstellung Deetz – Nedlitz.

Es handelt sich hierbei um eine Fläche, die in der Angebotsplanung zu Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen der Stadt Zerbst/Anhalt (Stand: März 2023) als Suchraum enthalten ist.

Der Standort liegt ca. 700 m nordöstlich von Deetz. Die insgesamt 5 Flächen kommen auf ca. 14,3 ha und einer möglichen Anlagenleistung von ca. 16 MWp (evtl. erweiterbar).

Bebauungspläne sind nach § 8 Abs. 2 BauGB grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitende Planung) zu entwickeln. Da die Ortschaft Deetz einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt, muss parallel zum Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt werden. Der Antragsteller und Vorhabenträger, die WI Energy Entwicklungs GmbH wird mit der Stadt Zerbst/Anhalt einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB vor dem Satzungsbeschluss abschließen.

Lageplan:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs erfolgen. Die frühzeitige Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden erfolgt in Form eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Zerbst/Anhalt, 18. November 2024

Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterschrieben