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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Aufruf zur Bürgermeisterwahl am 12. April 2026

An alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen der Stadt Zerbst/Anhalt

Am Sonntag, dem 12. April 2026 findet die Neuwahl des Bürgermeisters der Stadt Zerbst/Anhalt statt. Für eine mögliche Stichwahl ist der 26. April 2026 vorgesehen.

Ich fordere die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, gemäß § 6 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) Wahlberechtigte als Mitglieder des Wahlvorstandes vorzuschlagen. Ich weise darauf hin, dass Beisitzer der Wahlvorstände ehrenamtlich tätig sind.

Nach § 13 Abs. 1-3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) dürfen Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für die Wahlvorschläge und deren Stellvertreter kein Wahlehrenamt innehaben.

Alle Interessenten, die zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bereit sind, werden gebeten, sich bis zum 19.12.2025 bei der Stadtverwaltung Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, schriftlich, per E-Mail: Astrid.Krueger@Stadt-Zerbst.de oder telefonisch unter der Tel.-Nr.: (0 39 23) 754 154 zu melden.

Anja Behr
Stadtwahlleiterin