Titel Logo
Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Ladung BOV Walternienburg


Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung  —  Dessau-Roßlau, den 25.11.2024

und Forsten Anhalt

Kühnauer Str. 161

06846 Dessau-Roßlau

Öffentliche Bekanntmachung

Bodenordnungsverfahren Walternienburg, Feldlage

Landkreis: Anhalt-Bitterfeld

Verf.-Nr.: 611-16-AZ2027

LADUNG

zum Anhörungstermin gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz

Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung der Grundstücke des Bodenordnungsgebietes Walternienburg, Feldlage

-

der Wertermittlungsrahmen sowie

-

die Wertermittlungskarten,

liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom

13. bis 27. Januar 2025

Montag bis Donnerstag von 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr

und Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

im

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109

sowie am

21. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr

22. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 16.30 Uhr

23. Januar 2025 von 8.30 - 12.30 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr

im Bürgerraum in Walternienburg, Güterglücker Str. 1a

aus.

Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, Ansprechpartner seitens des Amtes: Frau Klingenberg Tel. 0340/6506453 und Herr Friedrich Tel. 0340/6506452.

Der Termin zur Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung wird bestimmt auf

Dienstag, den 04. Februar 2025 in der Zeit von 9.00 – 12.00 Uhr und von 12.30 - 16.00 Uhr

im

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau, Zimmer 4.109

Zu diesem Termin werden die Beteiligten hiermit geladen.

Zur Vermeidung von Wartezeiten zur Anhörung wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Ein Sachbearbeiter des ALFF Anhalt wird im Anhörungstermin die Ergebnisse der Wertermittlung erläutern.

Die Beteiligten können im Anhörungstermin und noch bis zur Bekanntgabe der Feststellung der Wertermittlung Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung sämtlicher, nicht nur der eigenen in das Verfahren eingebrachten Grundstücke schriftlich erheben oder zur Niederschrift vor der Flurbereinigungsbehörde vorbringen. Begründete Einwendungen werden in die Feststellung der Wertermittlung aufgenommen.

Falls keine Einwendungen erhoben und keine Auskünfte erwünscht werden, ist ein Erscheinen beim Termin nicht erforderlich.

Tonn
DS
(Im Original unterschrieben und gesiegelt.)