Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten anlässlich des Zerbster Heimat- und Schützenfestes in der Zeit
vom 28. Juli bis 07. August 2023
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung des Landes Sachsen-Anhalt über die Festsetzung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentliche Vergnügungsstätten (Sperrzeit GAVO) vom 13.6.2017 in der derzeit geltenden Fassung i.V. m. § 94 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 20. Mai 2014 in der derzeit geltenden Fassung wird für die Stadt Zerbst/Anhalt eine Veränderung der Sperrzeit angeordnet.
(1) Die Verordnung gilt örtlich für das Gebiet der Stadt Zerbst/Anhalt im Bereich der Kernstadt Zerbst/Anhalt.
(2) Eine Abgrenzung nach Absatz 1 gilt örtlich für das Gebiet des Areals des Zerbster Heimat- und Schützenfestes, welches sich wie folgt abgrenzen lässt:
| - | Schloßgarten umgrenzt durch den Verlauf der Nuthe sowie der Stadtmauer |
| - | Schloßfreiheit, begrenzt bis zur Straßenführung Neue Brücke und St. Bartholomäikirche, der Stadt Zerbst/Anhalt. |
Sperrzeit:
Ist die Zeitspanne, während die Leistungen eines Betriebes an Gäste nicht angeboten werden und die Gäste nicht in den Betriebsräumen oder auf den Betriebsflächen verweilen dürfen.
Betriebsräume/Betriebsfläche:
Sind alle Geschäfte, gastronomische Einrichtungen, öffentliche Vergnügungsstätten sowie die jeweils dazugehörigen Freiflächen.
Veranstaltungen im Sinne einer öffentlichen Vergnügungsstätte sind im Zeitraum vom 28.07. bis 07.08.2023 sind nicht zulässig, soweit diese die Sperrzeit nach § 4 dieser Verordnung übersteigen.
Die Ausgabe von alkoholischen Getränken gemäß Sperrzeit nach § 4 dieser Verordnung ist in der Kernstadt untersagt.
Der Beginn der Sperrzeit wird für die Nächte:
am 28.07. und 29.07.2023 (Freitag und Samstag) auf 03.00 Uhr des Folgetages,
am 30.07.2023 (Sonntag) auf 02.00 Uhr des Folgetages,
vom 31.07. bis 02.08.2023 (Montag bis Mittwoch) auf 01.00 Uhr des Folgetages,
am 03.08.2023 (Donnerstag) auf 02.00 Uhr des Folgetages,
am 04.08. und 05.08.2023 (Freitag und Samstag) auf 03.00 Uhr des Folgetages,
am 06.08.2023 (Sonntag) auf 02.00 Uhr des Folgetages und
am 07.08.2023 (Montag) auf 01.00 Uhr des Folgetages
festgesetzt.
Ausschankschluss ist eine Stunde vor Beginn der Sperrzeit und bezieht sich nur auf das Gebiet nach § 1 Absatz 2 des Zerbster Heimat- und Schützenfestes.
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Verordnung stellen Ordnungswidrigkeiten gemäß § 98 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt dar und können mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf des Tages, 08. August 2023, außer Kraft.