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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt - Nachtragshaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 103 des Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 28.06.2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

1. Ergebnisplan

Erträge

36.253.700 €

0 €

0 €

36.253.700 €

Aufwendungen

36.166.600 €

0 €

0 €

36.166.600 €

2. Finanzplan

aus laufender

Verwaltungstätigkeit

Einzahlungen

34.930.800 €

0 €

0 €

34.930.800 €

Auszahlungen

33.934.700 €

0 €

0 €

33.934.700 €

aus Investitionstätigkeit

Einzahlungen

8.760.500 €

467.600 €

0 €

9.228.100 €

Auszahlungen

10.083.800 €

113.700 €

0 €

10.197.500 €

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

38.100 €

0 €

0 €

38.100 €

Auszahlungen

384.600 €

0 €

0 €

384.600 €

§ 2

Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.237.000 Euro festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

Zerbst / Anhalt, den 17.07.2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet und gesiegelt

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung 2023 sind seit dem 25.07.2023 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit zusätzlich öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Zustimmung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wurde mit Schreiben vom 17.07.2023 von der Kommunalaufsicht erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt nach § 102 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 21.08.2023 bis 31.08.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten

montags

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

dienstags

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

donnerstags

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

freitags

von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

aus.

Zerbst / Anhalt, den 17.07.2023
Dittmann
Bürgermeister
Im Original unterzeichnet