Aufgrund der §§ 103 des Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 28.06.2023 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| die bisher festgesetzten Gesamtbeträge | erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf |
1. Ergebnisplan |
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Erträge | 36.253.700 € | 0 € | 0 € | 36.253.700 € |
Aufwendungen | 36.166.600 € | 0 € | 0 € | 36.166.600 € |
2. Finanzplan |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit | ||||
| Einzahlungen | 34.930.800 € | 0 € | 0 € | 34.930.800 € |
| Auszahlungen | 33.934.700 € | 0 € | 0 € | 33.934.700 € |
| aus Investitionstätigkeit | ||||
| Einzahlungen | 8.760.500 € | 467.600 € | 0 € | 9.228.100 € |
| Auszahlungen | 10.083.800 € | 113.700 € | 0 € | 10.197.500 € |
| aus Finanzierungstätigkeit | ||||
| Einzahlungen | 38.100 € | 0 € | 0 € | 38.100 € |
| Auszahlungen | 384.600 € | 0 € | 0 € | 384.600 € |
Die bisher festgesetzte Kreditermächtigung wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 5.237.000 Euro festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.
Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
Der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung 2023 sind seit dem 25.07.2023 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht. Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit zusätzlich öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Zustimmung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wurde mit Schreiben vom 17.07.2023 von der Kommunalaufsicht erteilt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 liegt nach § 102 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 21.08.2023 bis 31.08.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten
| montags | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| dienstags | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| donnerstags | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| freitags | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
aus.