Die Eröffnungsbilanz ist seit dem 20.10.2023 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) veröffentlicht.
Die vorstehende Eröffnungsbilanz zum 01.01.2015 wird hiermit zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.
Der Beschluss über die Aufstellung der Eröffnungsbilanz wurde der Kommunalaufsicht vorgelegt.
Die Eröffnungsbilanz liegt nach § 114 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 120 Abs. 1 Sätze 2 und 3 sowie Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA vom 30.10.2023 bis 10.11.2023 zur Einsichtnahme im Rathaus, Schloßfreiheit 12, Raum 53 zu den Dienstzeiten
| montags | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
| dienstags | von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr |
| donnerstags | von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr |
| freitags | von 09.00 bis 12.00 Uhr |
aus.
Zerbst/Anhalt, den 17.10.2023