Aufgrund der §§ 100 ff Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in der Sitzung am 17.12.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird | |||
| 1. | im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag | ||
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| a) | der Erträge auf | 44.496.300 Euro |
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| b) | der Aufwendungen auf | 45.134.100 Euro |
| 2. | im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag | ||
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| a) | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 41.586.200 Euro |
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| b) | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 41.495.300 Euro |
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| c) | der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 5.321.500 Euro |
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| d) | der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf | 9.033.300 Euro |
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| e) | der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
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| f) | der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf | 33.100 Euro |
| festgesetzt. | |||
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 8.696.200 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.000.000 Euro
festgesetzt.
Zerbst/Anhalt, den 20.01.2026
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Die Haushaltssatzung 2026 ist seit dem 26.01.2026 auf der Internetseite der Stadt Zerbst/Anhalt (www.stadt-zerbst.de) bekannt gemacht.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit zusätzlich veröffentlicht.
Die Haushaltssatzung beinhaltet keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Zustimmung zur Haushaltssatzung 2026 wurde mit Schreiben vom 20.01.2026 von der Kommunalaufsicht erteilt.
Zerbst/Anhalt, den 20.01.2026