Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Anhalt
Ferdinand-von-Schill-Straße 24
06844 Dessau-Roßlau — 12.02.2024
Bodenordnungsverfahren Zusammenführung Nutha, Lagerhalle
Verf.Nr.: 611-12AB2110
gemäß § 61 Abs. 1 LwAnpG
| 1. | Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 23.05.2008, des Nachtrages 1 vom 13.11.2014 und des Nachtrages 2 vom 16.03.2015 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an. |
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| Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den 01.03.2024, 0.00 Uhr festgesetzt. |
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| Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes. |
| 2. | Begründung |
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| Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), liegen vor, d. h., der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden. |
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| Der Bodenordnungsplan und seine Nachträge sind den Beteiligten bekannt gegeben worden. Den zu den Anhörungsterminen eingelegten Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan und seiner Nachträge wurde abgeholfen bzw. wurden diese zurückgenommen. |
| 3. | Rechtsbehelfsbelehrung |
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| Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden. |
Im Auftrag