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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Ausführungsanordnung


Amt für Landwirtschaft,

Flurneuordnung und Forsten Anhalt

Ferdinand-von-Schill-Straße 24

06844 Dessau-Roßlau  —  12.02.2024

Bodenordnungsverfahren Zusammenführung Nutha, Lagerhalle

Verf.Nr.: 611-12AB2110

Öffentliche Bekanntmachung

Ausführungsanordnung

gemäß § 61 Abs. 1 LwAnpG

1.

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt ordnet die Ausführung des Bodenordnungsplanes vom 23.05.2008, des Nachtrages 1 vom 13.11.2014 und des Nachtrages 2 vom 16.03.2015 für das gesamte Bodenordnungsgebiet an.

Der Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes wird auf den 01.03.2024, 0.00 Uhr festgesetzt.

Mit diesem Zeitpunkt geht das Eigentum an den neuen Grundstücken auf die Empfänger über. Der im Bodenordnungsplan vorgesehene neue Rechtszustand tritt an die Stelle des bisherigen Rechtszustandes.

2.

Begründung

Die Voraussetzungen nach § 61 Abs. 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (LwAnpG) in der Fassung vom 03. Juli 1991 (BGBl S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), liegen vor, d. h., der Bodenordnungsplan ist unanfechtbar geworden.

Der Bodenordnungsplan und seine Nachträge sind den Beteiligten bekannt gegeben worden. Den zu den Anhörungsterminen eingelegten Widersprüchen gegen den Bodenordnungsplan und seiner Nachträge wurde abgeholfen bzw. wurden diese zurückgenommen.

3.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Ausführungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag

DS
gez. Domke