Wenn es das Wetter zulässt, beginnt ab dem 15.03.2024 auf den kommunalen Friedhöfen der Stadt Zerbst/Anh. wieder die Pflegesaison für die Urnengemeinschaftsanlagen. Die Verwaltung bittet alle Inhaber einer solchen Grabstätte, persönlichen Grabschmuck bis zum 15.03.2024 zu beräumen. Die Pflegefirma ist angewiesen, jeglichen individuellen Grabschmuck von der Anlage zu entfernen, da eine ordnungsgemäße Pflege sonst nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre.
Grabschmuck, wie z.B. Pflanzschalen, Porzellanfiguren, besondere Grablichter u.ä., welcher bis zu diesem Termin noch auf dem Grab sein sollte, wird ca. 2 Wochen auf einer Fläche in der Nähe der Urnengemeinschaftsanlage abgestellt und danach entsorgt.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme, da es aufgrund der Fülle des Grabschmucks unmöglich ist, den Grabschmuck der jeweiligen Grabstätte wieder zuzuordnen.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung noch einmal darauf hin, dass individueller Grabschmuck nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden darf. Auf bepflanzte Flächen darf nur eine Grablicht oder eine Steckvase abgestellt werden. Alles andere schadet der Entwicklung der Bepflanzung.