Am Mittwoch, dem 03.04.2024, findet in Zerbst/Anhalt, Schloßfreiheit 12, Rathaus, Ratssaal um 17:00 Uhr, die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Zerbst/Anhalt statt.
Gemäß § 28 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 5 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt beschließt der Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge für den Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt und die Ortschaftsräte in allen Ortschaften der Stadt Zerbst/Anhalt.
Vorgesehene Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung der Sitzung |
| 2. | Verpflichtung der Mitglieder des Wahlausschusses |
| 3. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
| 4. | Beschluss über die Zulassung der Wahlvorschläge |
| 5. | Schließung der Sitzung |
Die Sitzung ist öffentlich, so dass jedermann daran teilnehmen kann.