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Amtsbote Zerbst/Anhalt – Amtsblatt der Stadt Zerbst/Anhalt und ihrer Ortsteile
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Zerbst/Anhalt
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Bekanntmachungen

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung

und Forsten Anhalt

Kühnauer Straße 161

06846 Dessau-Roßlau

Bodenordnungsverfahren Straguth

Verfahrens-Nr.: 611-14-AB2010

Öffentliche Bekanntmachung

2. Vorläufige Anordnung

vom 12.03.2024

Gemäß § 36 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I. S. 2794), ergeht die folgende 2. vorläufige Anordnung.

I. Besitzregelung

Zur Bereitstellung von Flächen für die Sicherung und Herstellung der Maßnahmen des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan (Plan nach § 41 FlurbG) im Bodenordnungsverfahren Straguth wird für die Pflanzmaßnahmen Nr. L01, L02, L03 und L04 sowie für die Wegebaumaßnahme Nr. W05 und die Rückbaumaßnahmen R01 und R02 der Teilnehmergemeinschaft (TG) Folgendes angeordnet:

1 a) Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden mit Wirkung vom 1. Mai 2024 Besitz und Nutzung der Grundstücke bzw. Grundstücksteile dauerhaft entzogen.

Im Einzelnen sind folgende Flurstücke und Flurstücksteile betroffen:

1 b) Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Berechtigten) werden mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 Besitz und Nutzung der Grundstücke bzw. Grundstücksteile dauerhaft entzogen.

Im Einzelnen sind folgende Flurstücke und Flurstücksteile betroffen:

Die Lage der von dieser 2. vorläufigen Anordnung betroffenen Grundstücksteilflächen sind aus den Besitzregelungskarten ersichtlich. Diese liegen im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Str. 161, 06846 Dessau-Roßlau während der Dienststunden aus.

2. Die Wege, Rückbau- und Gewässerbaumaßnahmen sowie deren Erschließung befinden sich zum Teil auf privaten Flächen, die bereits öffentlich genutzt werden.

3. Die Erschließung der anliegenden Flächen wird weiterhin gewährleistet.

II. Begründung

Die Plangenehmigung für den Plan nach § 41 FlurbG - Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan im Bodenordnungsverfahren Straguth erfolgte durch die Flurbereinigungsbehörde am 10.11.2020. Dieser Plan bildet die Grundlage für die Neugestaltung des Verfahrensgebietes.

Das Ausbauprogramm wird mit der Umsetzung der benannten Maßnahmen in diesem Jahr fortgeführt. Mit dieser Anordnung wird im Vorgriff auf die Regelungen im Bodenordnungsplan der neue Zustand vorbereitet und gesichert und somit die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens gewährleistet und beschleunigt.

Ein Eigentumsverlust ist mit der Maßnahme nicht verbunden. Die der Nutzung entzogenen Flächen wird mit ihrer tatsächlichen Nutzung vor Entzug nach dem Wertermittlungsrahmen bewertet und bei der Zuteilung der Landabfindung entsprechend angerechnet.

III. Hinweis zur Nutzungsentschädigung

Entstehen durch den Besitz- und Nutzungsentzug (s. I) für einzelne betroffene Bewirtschafter besondere Nachteile oder Härten, so sind diese bis zum 30.01.2025 beim ALFF Anhalt in Dessau anzuzeigen und glaubhaft zu machen. In begründeten Fällen kann eine Entschädigung durch die Teilnehmergemeinschaft bereits vor der Entscheidung im Bodenordnungsplan gewährt werden. Die Festsetzung der Höhe der Entschädigung gemäß § 36 Abs. 1 FlurbG für die Nachteile, die in Folge dieser vorläufigen Anordnung entstanden sind, ergeht als gesonderter Bescheid.

Bestehende Pachtverträge werden durch diese Regelung nicht berührt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die 2. vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag

nn

Hinweis:

Die Unterlagen dieser 2. Vorläufigen Anordnung einschließlich Karten liegen 2 Wochen nach der Bekanntmachung im Amt für Landwirtschaft Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.