Quelle: GeoBasis-DE / LVermGeo LSA, (ALKIS Feb. 2019, A18-223-2009-7)
Der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt hat in seiner Sitzung am 22.05.2019 den Beschluss zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Zerbst/Anhalt für den Ortsteil Steckby gefasst (BV/0765/2019). Auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behörden- und TÖB-Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) verzichtet.
Lageplan:
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung hat gemäß § 3 Abs.2 BauGB zu jedermanns Einsicht vom 01.07.2019 bis einschließlich 02.08.2019 öffentlich ausgelegen. Der Ort und die Dauer der Auslegung wurden am 21.06.2019 im Amtsboten der Stadt Zerbst/Anhalt ortsüblich bekannt gemacht. Die von der Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.06.2019 am Verfahren beteiligt. Auf die Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs.3 BauGB wurde hingewiesen.
In Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und den daraus resultierenden Abwägungsergebnissen erfolgte eine erneute Auslegung im Jahr 2023. Aufgrund der vorgebrachten Einwendungen privater Eigentümer und des geringen Potentiales an freien Wohnbauflächen wurden die Flächen an der Straße „Am Pfaffensee“, welche im Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung aus dem April 2019 dem Außenbereich zugeordnet waren, erneut in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil integriert.
Nunmehr würde eine Fortführung des Planverfahrens einzig zur Schaffung eines privaten Wohnbaustandortes im Bereich der Badetzer Straße dienen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Tatsachen und der üblichen Verwaltungspraxis, dass Planverfahren, welche zur Schaffung des Baurechtes Privater dienen auch durch diese bezahlt werden, beabsichtigt die Verwaltung zur Schonung personeller und finanzieller Ressourcen und zur Gleichbehandlung ähnlich gelagerter Planverfahren die Einstellung des laufenden Verfahrens. Parallel wurden bereits Gespräche mit einem Investor zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 geführt, um im Bereich der Badetzer Straße einen Wohnbaustandort zu entwickeln.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat der Stadt Zerbst/Anhalt in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2026 die Einstellung des Planverfahrens zur Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Steckby beschlossen. (Beschluss-Nr.: BV/0273/2026)
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Zerbst/Anhalt, 08. April 2026
Bereitgestellt unter www.stadt-zerbst.de am 24.04.2026